Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.2003 - 5 PKH 21.03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2003 - 12 S 689/03
- BVerwG, 27.06.2003 - 5 PKH 21.03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 5 PKH 21.03
Außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffene außerordentliche Rechtsbehelfe verstoßen gegen den Grundsatz der Rechtsklarheit (vgl. Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 ).
- BVerwG, 04.08.2004 - 2 WDB 2.04
Unbenannter Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; außerordentliche …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat deshalb auch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass das Institut der außerordentlichen Beschwerde im Verwaltungsprozessrecht keine Anwendung findet (Beschlüsse vom 16. Mai 2002 BVerwG 6 B 28, 29.02 , vom 27. Juni 2003 BVerwG 5 PKH 21.03 , vom 20. August 2003 BVerwG 20 F 11.03 und vom 6. Oktober 2003 BVerwG 4 B 86.03 ) und dass damit ohne entsprechende gesetzliche Regelung der Zugang zu einer weiteren Instanz nicht gegeben ist. - OVG Berlin, 07.01.2004 - 8 L 67.03
außerordentliche Beschwerde, Gegenvorstellung
Im gleichen Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 27. Juni 2003 - 5 PKH 21.03 - zitiert nach Juris) entschieden, das die Zulässigkeit dieses außerordentlichen Rechtsmittels bisher offen gelassen hatte (vgl. u.a. Beschluss vom 29. August 2000 - 11 KSt 2.00 - DVBl. 2001, 310).